Standesamtliche Trauung
Bei der standesamtlichen Trauung gilt in fast allen Fällen der Grundsatz:
"Lieder die gefallen, sind auch erlaubt".
Während der standesamtlichen Trauungszeremonie werden nach der Ansprache und während des Unterschreibens selten Songs dargeboten. Diese sind in unserem Ablauf zwar mit einer Auswahlmöglichkeit versehen, dies ist jedoch bitte mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu klären.